Debatten über die Geschichte der Kurden und ihre Beziehungen zu ihren Nachbarn führen mitunter zur Bewertung von Beiträgen und Konten in sozialen Netzwerken. Der Einsatz für die Würde der Menschen gewinnt in solchen Debatten an Glaubwürdigkeit, wenn Behauptungen klar, Belege überprüfbar und die Grenzen des Wissens erkennbar sind. Statt Anschuldigungen gegen eine bestimmte Person zu untersuchen, schlägt dieser Beitrag ein Verfahren vor, um Onlineinhalte verantwortungsvoll zu lesen und zu kritisieren.

Woran lässt sich Hassrede erkennen?

Die Vereinten Nationen erfassen in ihrer Arbeitsdefinition Angriffe sowie herabwürdigende und diskriminierende Sprache gegen Personen oder Gruppen aufgrund von Merkmalen wie ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Nationalität und anderen Identitätsmerkmalen als Hassrede. Dieselbe Quelle weist darauf hin, dass es im internationalen Menschenrechtsschutz keine einheitliche, universelle Definition dieses Begriffs gibt. Ihn in einem Artikel zu verwenden ist daher für sich genommen kein gerichtliches Urteil über die sprechende Person. Quelle: Definition und Erläuterung der Vereinten Nationen.

Die Erläuterung der Vereinten Nationen zum Rabat-Test nennt sechs Faktoren zur Bewertung der Aufstachelung zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt: den gesellschaftlichen und politischen Kontext, die Stellung der sprechenden Person, die Absicht, Inhalt und Form der Äußerung, die Reichweite sowie die Wahrscheinlichkeit eines Schadens. Einen Satz ohne Berücksichtigung dieser Faktoren zu untersuchen ergibt ein unvollständiges Bild. Quelle: Erläuterung des Rabat-Tests durch die Vereinten Nationen in Indonesien.

Vom Screenshot zum überprüfbaren Beleg

Das Berkeley-Protokoll, ein gemeinsamer Leitfaden des UN-Menschenrechtsbüros und des Menschenrechtszentrums der University of California in Berkeley, wurde für Untersuchungen von Verletzungen der Menschenrechte und des Völkerrechts erarbeitet. Im Abschnitt zur Verifikation werden Quelle, digitale Datei und deren Inhalt gemeinsam geprüft. Der Leitfaden betont außerdem, dass die öffentliche Zugänglichkeit von Daten Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre nicht aufhebt. Auch das Zusammenführen verstreuter Daten kann die Identifizierung von Personen ermöglichen. Quelle: Berkeley-Protokoll, Abschnitte zu Grundsätzen, Privatsphäre und Verifikation.

Redaktioneller Vorschlag zur Anwendung dieser Grundsätze: Halten Sie vor der Veröffentlichung einer Behauptung den Link zum Beitrag, den Zeitpunkt der Sichtung, den umgebenden Text und die Herkunft des Bildes fest. Machen Sie deutlich, ob der Beleg ein Originalbeitrag, eine Weiterverbreitung oder ein Zitat ist. Sind die Identität des Kontoinhabers oder die Bedeutung des Satzes nicht bestätigt, muss diese Unsicherheit im Bericht erkennbar sein. Texte, die aus einer anderen Sprache übersetzt wurden, sollten mit Erläuterungen zu Begriffen und der Möglichkeit zur Prüfung des Originals bewertet werden. Eine unklare Übersetzung darf nicht zur Grundlage einer eindeutigen Anschuldigung werden.

Klare Kritik ohne Offenlegung des Privatlebens

Aus redaktioneller Sicht sollte Kritik dokumentierte Äußerungen oder Handlungen betreffen und nicht mehr Gewissheit beanspruchen, als die Belege hergeben. Wohnadresse, Arbeitsort, Telefonnummer oder Angaben zur Familie zu veröffentlichen trägt gewöhnlich nichts zum Verständnis einer diskriminierenden Äußerung bei. Auch Aufrufe, Angehörige zu kontaktieren, zur Rede zu stellen oder unter Druck zu setzen, ersetzen keine Prüfung der Belege. Ist ein Bild zur Erläuterung der Debatte notwendig, können nicht relevante Angaben und persönliche Identifikationsmerkmale unkenntlich gemacht werden.

Dieselbe Sorgfalt ist bei kollektiver Identität erforderlich. Selbst wenn die Urheberschaft einer Nachricht und ihr schädlicher Inhalt bestätigt sind, betrifft der Beleg nur diesen konkreten Fall. Aus ihm lassen sich weder die Überzeugungen noch die Verantwortung aller Assyrer, Kurden, Christen, Muslime oder einer anderen Gemeinschaft ableiten. Das Recht, politische Auffassungen zu kritisieren, ist mit dem Respekt vor der Gleichheit aller Menschen vereinbar.

Korrigierbarkeit ist Teil der Glaubwürdigkeit

Wir schlagen vor, in jedem Bericht zwischen Behauptung, Beleg, möglicher Erwiderung und Grenzen der Prüfung zu unterscheiden. Verändert ein neuer Beleg das Ergebnis, muss die Korrektur deutlich und zugänglich sein. Dokumentation soll ein informiertes Urteil ermöglichen. Diesem Ziel dienen eine präzise Sprache, der Schutz der Privatsphäre und der Verzicht auf Verallgemeinerungen über ein ganzes Volk.

Redaktioneller Hinweis: Diese Fassung wurde anhand der genannten Quellen thematisch neu bearbeitet und ist keine wörtliche Übersetzung des früheren Textes. Dessen Anschuldigungen, Bilder und Angaben zur Identifizierung von Personen werden nicht erneut veröffentlicht.