Der Einsatz für kurdische Rechte in Syrien und im Irak sollte auf Sicherheit, politischer Freiheit und der Würde der Menschen beruhen. Derselbe Maßstab muss für Assyrer und andere Gemeinschaften gelten. Über örtliche Verwaltung, die Rolle bewaffneter Kräfte oder die Zukunft von Gebieten lässt sich offen und auch scharf streiten. Das Handeln einer Partei, eines Kommandeurs oder eines Autors einer ganzen ethnischen Gruppe zuzuschreiben verhindert jedoch eine präzise Beurteilung. Nach Auffassung dieses Artikels wird Solidarität mit der kurdischen Bevölkerung stärker, wenn auch die Rechte ihrer Nachbarn anerkannt werden.

Afrin: konkrete Verantwortliche kritisieren, Zivilisten schützen

Human Rights Watch schrieb in seinem Bericht vom 14. Juni 2018 die Beschlagnahmung, Plünderung und Zerstörung des Eigentums kurdischer Zivilisten in Afrin bewaffneten, von der Türkei unterstützten Gruppen der Freien Syrischen Armee zu. Zur Prüfung zweier Fälle befragte die Organisation vertriebene Eigentümer und untersuchte Aufnahmen der Immobilien. Die Untersuchung nennt die Gruppen Ahrar al-Sharqiyah und Jaish al-Sharqiyah. Der Bericht erwähnt auch, dass Ahrar al-Sharqiyah die Verantwortung bestritt und die Festnahme mehrerer Verdächtiger bekannt gab. Diese Erkenntnisse beziehen sich auf die konkret untersuchten Ereignisse und Akteure. Bericht von Human Rights Watch zum Eigentum von Zivilisten in Afrin.

Aus der Perspektive des Einsatzes für kurdische Rechte sollten die zentralen Fragen die Rückgabe von Eigentum, die Bearbeitung von Beschwerden und die Rechenschaftspflicht der Verantwortlichen betreffen. Die ethnische Identität eines Zeugen oder Kritikers ersetzt keine Belege. Auch die Ablehnung einer kurdischen Organisation beweist für sich genommen nicht, dass jemand die Schädigung von Zivilisten unterstützt. Wer Positionen kritisiert, die kurdische Rechte missachten, muss die konkrete Äußerung und ihren Kontext benennen und eine Erwiderung ermöglichen. Anschuldigungen auf alle Assyrer auszuweiten lenkt von der Verantwortung konkreter Akteure ab.

Irak: Rechenschaftspflicht ist Teil des Einsatzes für Selbstverwaltung

Der Bericht von Human Rights Watch vom November 2009 über die umstrittenen Gebiete Ninives dokumentierte Druck auf Minderheiten, politische Loyalität zu erklären, sowie willkürliche Festnahmen und Einschüchterungen durch kurdische Behörden. Bei der Untersuchung der Ermordung von Christen in Mossul im Jahr 2008 fand die Organisation keine Belege für eine direkte Beteiligung von Kurden. Beide Erkenntnisse müssen gemeinsam gelesen werden: Dokumentierte Rechtsverletzungen müssen geprüft und Anschuldigungen zurückgewiesen werden, die über die Belege hinausgehen. Dieser historische Bericht ist nicht ohne Weiteres eine Beschreibung der heutigen Lage. Bericht „On Vulnerable Ground“ von Human Rights Watch.

Für Befürworter der Selbstverwaltung Kurdistans kann die Zustimmung zu unabhängigen Untersuchungen des Verhaltens von Amtsträgern dazu beitragen, die Glaubwürdigkeit gewählter Institutionen zu stärken. Assyrische Bürger müssen Beschwerden zu Eigentum, Schule, Sprache oder dem Handeln von Sicherheitskräften vorbringen können, ohne dass von ihnen erwartet wird, sich von ihrer Identität zu distanzieren. Dieselbe Freiheit muss kurdischen Bürgern gegenüber jeder örtlichen oder zentralen Behörde zustehen. Kritik an einer Verwaltung verneint nicht die Rechte der von ihr verwalteten Bevölkerung. Ebenso dürfen sich Verantwortliche nicht hinter dem Namen einer Gemeinschaft der Rechenschaftspflicht entziehen.

Identität, Wahlfreiheit und Beteiligung

Die UN-Erklärung von 1992 über die Rechte von Angehörigen nationaler oder ethnischer, religiöser und sprachlicher Minderheiten betont den Schutz ihrer Identität und die freie Pflege ihrer Kultur, Religion und Sprache. Sie erkennt auch wirksame Beteiligung sowie freie und friedliche Beziehungen zwischen Angehörigen von Minderheiten an. Nach der Erläuterung der UN-Bibliothek für Völkerrecht ist dieses Dokument selbst nicht rechtsverbindlich, bietet aber einen Rahmen für die Beachtung von Minderheitenrechten. Erklärung über Minderheitenrechte und Erläuterung der Vereinten Nationen.

Politische Debatten sollten deshalb nicht zum Wettbewerb darum werden, die eigene Ursprünglichkeit zu beweisen oder die Abstammung anderer herabzusetzen. Niemand sollte die historische Erzählung eines politischen Gegners übernehmen müssen, um Sicherheit und ein Recht auf Beteiligung zu erhalten. Die Erforschung der Vergangenheit hat ihren Platz, doch heutige Menschenrechte dürfen nicht von ihren Ergebnissen abhängig gemacht werden. Die Forderung nach Bewahrung der kurdischen Sprache ist mit der Forderung nach Bewahrung assyrischer Sprache und Kultur vereinbar. Eine faire Politik muss beiden Raum für Präsenz und freie Entscheidung geben.

Auch die Medienberichterstattung muss klar zwischen belegter Nachricht, zugeschriebener Behauptung und Meinung des Autors unterscheiden. Ein Bild ohne überprüfbare Herkunft, ein anonymes Konto oder ein aus dem Zusammenhang gerissenes Zitat genügt nicht, um einer Gemeinschaft Gewalt zuzuschreiben. Dieser Artikel schlägt vor, sich auf die entscheidende Institution, den Zeitpunkt des Ereignisses, überprüfbare Belege und das Recht auf Erwiderung zu konzentrieren. Für die Zukunft kurdisch-assyrischer Beziehungen sollten ein sicheres Leben, gleicher Zugang zu Leistungen und die Möglichkeit friedlicher Opposition für alle den Maßstab bilden.

Redaktioneller Hinweis: Diese Fassung wurde anhand der verlinkten Quellen neu bearbeitet. Politische Kritik wurde auf konkrete, belegte Behauptungen begrenzt. Ethnische Verallgemeinerungen, unbestätigte Anschuldigungen und nicht überprüfte Bilder wurden entfernt.