UN-Ermittler und Menschenrechtsorganisationen dokumentierten zivile Schäden, Vertreibung und spätere Übergriffe in Afrin.

Offensive und Begründung
Die Türkei und verbündete syrische Gruppen begannen am 20. Januar 2018 die Offensive gegen die kurdisch geführte Verwaltung und YPG. Die UN-Kommission datiert die Einnahme Afrins nach dem Rückzug kurdischer Kräfte auf den 18. März. Ankara berief sich gegenüber dem Sicherheitsrat auf Selbstverteidigung, grenzüberschreitende Bedrohungen und Verbindungen der PYD/YPG zur PKK. Es versprach Schutzvorkehrungen für Zivilisten. [1] [2]
Das Krankenhaus
A/HRC/39/65 verzeichnet am 16. März gegen 14.30 Uhr mindestens zwei Angriffe auf das Hauptkrankenhaus: mindestens neun getötete Zivilisten, darunter drei Frauen, und 20 Verletzte. Zeugen meldeten keine nahen Militärkräfte oder Vorwarnung. Laut Kommission könnte die türkische Luftwaffe mögliche Schutzvorkehrungen unterlassen und humanitäres Völkerrecht verletzt haben. [2]
Flucht und Rückkehr
Die UN beschrieb Flucht nach Tal Refaat, Nabul und Zahraa. Amnesty berichtete im August 2018 zusätzlich, die YPG blockiere offizielle Rückwege; Regierungskräfte beschränkten Bewegung aus Shahba und medizinischen Zugang nach Aleppo. [2] [3]
Festnahmen und Eigentum
Amnesty befragte im Mai–Juli 2018 insgesamt 32 Personen und dokumentierte willkürliche Haft, Lösegeld, Verschwindenlassen, Folter und Beschlagnahmen. Schulen dienten militärischen Zwecken. Beschlagnahmte Häuser waren teils von bewaffneten Gruppen, teils von anderen Vertriebenen bewohnt; deren Unterbringungsnot und Verantwortung für Enteignung sind auseinanderzuhalten. [3]
Berichte und Strafanzeige 2024
HRW stützte seinen Bericht vom Februar 2024 auf 58 Interviews von 2022–2023 sowie Dokumente und Bildmaterial aus Afrin und Ras al-Ain. Es beschrieb Haft, Folter, Verschwindenlassen und Eigentumsverletzungen durch türkische Kräfte und SNA-Fraktionen. Ein türkischer Ministeriumsvertreter wies die Ergebnisse am 1. März zurück. Im Januar hatten sechs Überlebende, ECCHR, STJ und Partner in Deutschland Strafanzeige erstattet und Ermittlungen verlangt. Das war keine Verurteilung. [4] [5] [6]
Quellen und weiterführende Literatur
- Turkey, letter dated 20 January 2018 to the UN Security Council, S/2018/53: stated rationale and assurances concerning the intervention.
- UN Independent International Commission of Inquiry on Syria, A/HRC/39/65 (2018), paragraphs 14–25 and 68–72: offensive, hospital attack and displacement.
- Amnesty International, 2 August 2018: interviews, detention and property abuses, military use of schools and restrictions on displaced people’s movement.
- Human Rights Watch, “Everything is by the Power of the Weapon,” 29 February 2024: methodology and findings concerning Afrin and Ras al-Ain.
- ECCHR, “Crimes in Syria: The neglected atrocities of Afrin”: the January 2024 criminal complaint, partners and alleged offences.
- Associated Press, 1 March 2024, “Turkey rejects accusations by a human rights group that it committed abuses in Syria”: Turkish official’s response.